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Altgeräte-/ Batterieentsorgung

Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung (Selbsterzeugnisse)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

    Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.

  2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
  4. Vertreiber nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
    • Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
    • Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
    • Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen zu gewährleistet.
    Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich unter: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
  5. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe anzeigen lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
  6. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.
  7. Wir sind außerdem dazu verpflichtet, Sie über die jährlichen Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu informieren. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
  8. Durch uns wurden zusätzlich folgende Möglichkeiten zur Rücknahme geschaffen:

 Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Ausfüllhinweise

  1. Als Hersteller können Sie freiwillig ein Rücknahmesystem einrichten. Sie sind als Hersteller nicht verpflichtet ein Rücknahmesystem einzurichten. Soweit Sie ein solches eingerichtet haben, fügen Sie in das Freifeld bitte Ihre Dienstleister ein. Wenn Sie eine kostenfreie Abholung anbieten, fügen Sie in das Freifeld bitte folgendes ein:
    Beispiel: „Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte durch [.. ] abholen zu lassen.”
    Wenn Sie eine Rücknahme anbieten, fügen Sie bitte in das Freifeld folgendes ein und benennen den Rücknahmedienstleister:
    Beispiel: „Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte bei [...] unentgeltlich zurückzugeben.”
    Ergänzen Sie bitte einen Link zu einer Übersicht über alle Filialen des Dienstleisters.
    Soweit keine Rückgabemöglichkeiten durch Sie eingerichtet wurden, entfernen Sie diesen Absatz bitte vollständig.

 

Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung (Handelsware)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

    Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.

  2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
  4. Wir sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
    • Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes nehmen wir ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
    • Auf Ihr Verlangen nehmen wir auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
    • Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter gewährleisten wir durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen.
    Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
  5. Durch uns wurden folgende Möglichkeiten zur Rücknahme geschaffen:
  6. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe außerdem bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich. Unter dem nachfolgenden Link können sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe anzeigen lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
  7. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.

 Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Ausfüllhinweise

  1. Bitte fügen Sie hier Ihre Dienstleister ein. Soweit Sie zur Abholung von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, fügen Sie in das Freifeld bitte folgendes ein:
    Beispiel: „Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte durch [.. ] abholen zu lassen.”
    Unabhängig davon, in welche Kategorie nach Anlage 1 des ElektroG das Elektronikgerät fällt, sind Sie zur Rücknahme verpflichtet, daher fügen Sie bitte in das Freifeld noch folgendes ein und benennen den Rücknahmedienstleister:
    Beispiel: „Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte bei [...] unentgeltlich zurückzugeben.”
    Ergänzen Sie bitte einen Link zu einer Übersicht über alle Filialen des Dienstleisters.
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