Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma NEXOC GmbH (nachfolgend „NEXOC“)

§ 1 Allgemeines - Anwendbarkeit:

1. Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der NEXOC (nachfolgend auch „wir, uns“). gegenüber unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispiels- weise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen

3. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

a) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechts- geschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ( § 14 BGB).

b) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, (§ 13 BGB).

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss:

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen sowohl technischer Art als auch in der äußeren Gestaltung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zumutbar ist insbesondere eine Änderung, die der Erhöhung der Produktsicherheit oder Anpassung an gesetzliche Bestimmungen dient, ohne die Verwendungsfähigkeit wesentlich zu beeinträchtigen.

2. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab Zugang gebunden. NEXOC kann die Bestellung schriftlich (Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Bestellung annehmen.

3. Im Verhältnis zu Unternehmern ergeben sich die Vertragspflichten – auf Grundlage dieser AGB – ausschließlich aus der schriftlichen

Auftragsbestätigung von NEXOC vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen.

4. Bei der Bestellung eines Verbrauchers auf elektronischem Wege kann der Kunde etwaige Eingabefehler vor Absendung einer Bestellung jederzeit berichtigen. NEXOC wird den Zugang einer Bestellung unverzüglich bestätigen.

Die Zugangsbestätigung bedeutet noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, sofern diese nicht ausdrücklich und zugleich erklärt wird.

5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext nach Vertragsschluss von NEXOC gespeichert und ihm auf Verlangen nebst diesen AGB in wiedergabefähiger Form per E-Mail zugesandt.

§ 3 Widerrufsrecht des Verbauchers

Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel (gemäß § 312 c BGB) geschlossen wird, steht dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

NEXOC GmbH • Siemensstraße 9, 85221 Dachau • • Tel.: +498131/56 95-650

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das als Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorge- schrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer ver- siegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen:

1. Für die Vertragsparteien sind die Preise aus der jeweils gültigen Preisliste, dem verbindlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung der NEXOC bindend. Dem Kunden entstehen bei Bestellungen über Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

2. Sämtliche Preise verstehen sich ab dem Auslieferungslager. Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland hat der Kunde ebenso wie Kosten der Verpackung, des Transports, evtl. Transportversicherungen, der Aufstellung oder Montage zusätzlich zu tragen und sind entsprechend ausgewiesen.

3. Der Kunde kann den Vertragspreis per Vorauskasse, Nachnahme oder Rechnung, soweit vereinbart, leisten. NEXOC ist berechtigt, die Entgegennahme von Schecks, Wechseln oder anderer unbarer Zahlungsmittel abzulehnen. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben.

4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung; nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges ist NEXOC berechtigt, die gesetzlich zulässige Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie für jede weitere Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu verlangen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen.

5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist NEXOC berechtigt, alle ausstehenden Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine sofort fällig zu stellen und bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie die noch auszuführenden Lieferungen oder Leistungen bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen zurückzustellen.

6. NEXOC ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, dürfen Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet werden. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.

7. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen von NEXOC nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung:

1. NEXOC ist zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt. Der Kunde kann diese jedoch zurückweisen, wenn sie ihm nicht zumutbar sind.

Sofern NEXOC auf gesetzlicher Grundlage verpflichtet ist, Transport und / oder Verkaufsverpackungen zurückzunehmen, übernimmt der Kunde die damit verbundenen Kosten.

2. a) Liefertermine und -fristen werden bei der Bestellung mitgeteilt. Gegenüber Unternehmern gelten diese nur als annähernd vereinbart, wenn NEXOC diese nicht ausdrücklich schriftlich als fix zugesagt hat. Hängt die Ausführung der Lieferung von Mitwir- kungshandlungen des Kunden ab, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der vom Kunden verursachten Verzögerung. Eine Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, es sei denn Abweichendes ist individuell vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn NEXOC innerhalb der Frist die Bereitschaft zur Abholung oder Versendung der Ware mitteilt oder die zu erbringende Leistung in sonstiger Weise vertragsgemäß anbietet.

b) Für Umstände höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse oder andere unabwendbare Ereignisse wie Streik, Import- oder Export- beschränkungen, das Ausbleiben von Zulieferungen o. ä. nicht im Einwirkungsbereich von NEXOC liegende Umstände), die NEXOC nicht zu vertreten hat und uns an der (rechtzeitigen) Lieferung hindern, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Unmöglichkeit der Leistung. Fällt das Leistungshindernis nicht rechtzeitig fort, verlängern sich vereinbarte Lieferzeiten angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der eingetretenen Störung. Dauern derartige Verzögerungen länger als 3 Wochen, kann NEXOC vom Vertrag zurück- treten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird NEXOC in diesem Fall erstatten.

3. Im Falle des Lieferverzugs kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß § 11 verlangen.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 0,5 % des Auftragswertes pro Kalenderwoche, begin- nend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Gefahrtragung:

1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Transport von einem anderen Ort als dem Geschäftssitz der NEXOC erfolgt. Die Leistungsgefahr verbleibt beim Unternehmer auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn NEXOC die Auslieferung zusätzlich übernimmt.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauf ten Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3. NEXOC ist in jedem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten des Empfängers zu versichern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

1. NEXOC behält sich das Eigentum an der Ware und die weiteren nachfolgend bezeichneten Sicherungsrechte des gegenüber Verbrau- chern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und gegenüber Unternehmern bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen; der Kunde hat die Ware gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Er tritt hiermit seine entsprechenden Entschädigungsansprüche gegen Versicherungsge- sellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete an NEXOC bis zur Höhe der offenen Forderung ab. NEXOC nimmt die Abtretung an.

3. Der Kunde ist verpflichtet, NEXOC einen Zugriff Dritter auf die Ware, z. B.: durch Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Ver- nichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner hat er einen Besitzwechsel der Ware sowie seinen eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzu- zeigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, bzw. zur Sicherung abgetretener Forderungen sind unzulässig.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder einzubauen. Er tritt hiermit alle Forderungen einschließlich aller Nebenrechte aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an NEXOC ab; NEXOC nimmt die Abtretung an.

b) Hat der Unternehmer die Forderung aus dem Weiterkauf im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung von NEXOC sofort fällig; der Unternehmer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an NEXOC ab und weist ihn unverzüglich an, den Erlös an NEXOC auszuzahlen. NEXOC nimmt diese Abtretung an.

c) Der Unternehmer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen

vertragsgemäß nachkommt. Der Unternehmer ist verpflichtet, NEXOC auf Verlangen eine genaue Aufstellung der Forderungen aus Weiterveräußerung mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhän- digen und NEXOC alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

d) Übersteigt der Rechnungswert der NEXOC zustehenden Sicherheit deren sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z. B. Zinsen und Kosten) um mehr als 10 %, ist NEXOC auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigener Wahl verpflichtet.

5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets für NEXOC, ohne dass NEXOC hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von NEXOC Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht NEXOC gehörenden Gegenständen, erwirbt NEXOC an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den sonst verarbeiteten Gegenständen. Entsprechendes gilt, wenn die Ware mit anderen, NEXOC nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6. NEXOC ist berechtigt, die vorstehend dem Kunden eingeräumten Befugnisse zu widerrufen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

7. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben stets im Eigentum von NEXOC; sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 8 Gewährleistung:

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Ablieferung der neuen Ware, sofern nicht eine längere Gewährleistungs- zeit individualvertraglich eingeräumt wird; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für gebrauchte Sachen leistet NEXOC gegenüber Verbrauchern 1 Jahr, gegenüber Unternehmern keine Gewähr. Gewährleistungsansprüche begründen keine Garantie im Rechtssinne. Im Einzelfall ausgehändigte Garantien des Herstellers oder Dritter verpflichten nur diese. Gewährleistungs- ansprüche sind schriftlich geltend zu machen.

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die in unseren Datenblättern oder unserem Katalog als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (insbe- sondere des Herstellers), die wir dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezo- gen wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3. NEXOC weist auf folgende Beschaffenheitsmerkmale hin:

a) Die TFT-Technologie bringt es bei der Vielzahl der notwendigen Transistoren mit sich, dass einzelne Pixel fehlerhaft sein können.

Defekte Pixel beeinträchtigen den Kontrast und die Farbintensität des Displays regelmäßig nicht. NEXOC trägt dem Anspruch des

Kunden auf irritationsfreies Arbeiten durch folgende Toleranzgrenze Rechnung:

b) Weist ein Display mehr als 5 defekte Pixel auf, ist das TFT-Display mangelhaft, andernfalls liegt nur eine unerhebliche Beeinträchtigung vor. c) Batterien und Akkus lassen technisch bedingt bereits nach 6 Monaten in der Leistung erheblich nach; es handelt sich dabei um

einen für das Produkt typischen Abnutzungsvorgang, der grundsätzlich nicht der gesetzlichen Gewährleistung unterliegt.

d) NEXOC übernimmt Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grund- sätzlich brauchbar sind. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. NEXOC gewährleistet, dass der Programmträger bei der Lieferung keine Material- und Herstellungsfehler hat.

4. Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§

377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Unternehmer hat hierzu die Ware unverzüglich nach Ablieferung mit größter Sorgfalt und Gründ- lichkeit auf ihre Vertragsmäßigkeit zu prüfen. Dabei ist im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe, ggf. aus verschiedenen Lieferchargen, auch die technische Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren und das Ergebnis der Untersuchung schriftlich niederzulegen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlos- sen. . Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

5. Es gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen eines Pick-up-Services, sofern dieser – entgeltpflichtig – ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Im Übrigen – und ergänzend für den Pick-up-Service – gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a) NEXOC leistet gegenüber Unternehmern vorrangig nach seiner Wahl entweder durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung (Nacherfüllung) Gewähr.

b) Gegenüber Verbrauchern leistet NEXOC nach deren Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. NEXOC ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

c) Beansprucht der Kunde Gewährleistung (Mängelanzeige), so hat er nur den mit dem angezeigten Mangel behafteten Gegenstand zu- sammen mit einer genauen Fehlerbeschreibung und der von NEXOC auf Anfrage erteilten RMA- Nummer, sowie unter Angabe der Modell- und Seriennummer nebst einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung an NEXOC zu senden. Eine Bestätigung der Mängelanzeige oder die Annahme der reklamierten Ware hemmen den Lauf der Verjährungsfrist nicht. Unsere Nacherfüllung lässt die Gewährleistungsfrist nicht neu beginnen. Die Ware ist transportsicher zu verpacken.

Der Kunde hat bei Einsendung der mängelbehafteten Ware dafür Sorge zu tragen, dass auf dieser befindliche Daten, die ihm übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

d) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von NEXOC über.

e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen; das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unsere Gewährleistungspflicht entfällt gegenüber einem Unternehmer, wenn er den Mangel unberechtigt selbst beseitigt.

f) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.

6. NEXOC ist berechtigt, für die Überprüfung bemängelter Ware, die sich als mängelfrei erweist, die hierdurch entstandenen Kosten geltend zu machen.

7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für normale Abnutzung und Verbrauchsmaterialien sowie Verschleißteile, insbesondere Druckköpfe Farbbänder, Typenräder und Toner.

§ 9 Händlerrückgriff:

1. Rückgriffsansprüche des Unternehmers gegen NEXOC gemäß § 478 BGB sind ausgeschlossen. An ihrer Stelle wird NEXOC dem Unternehmer einen gleichwertigen Ausgleich nach ihrer Wahl gewähren, sei es insbesondere in Form eines Preisrabatts bei einer anderen Lieferung, eines Naturalrabatts, einer Kompensationslieferung einer anderen vom Kunden benötigen Ware oder sonstigen Kompensation, insbesondere durch Gutschrift. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs wird auf dasjenige begrenzt, was der Unternehmer als Lieferant seinem Kunden zu erstatten hat, höchstens jedoch 20 % des mit NEXOC vereinbarten Kaufpreises.

2. Der Ausgleichsanspruch (Rückgriff) verjährt in einem Jahr ab Lieferung der Ware; er wird nicht entsprechend § 479, Abs. 2 BGB gehemmt. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nur nach Z§ 11

§ 10 Abtretungsverbot:

Die Abtretung jeglicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. § 354 a) HGB bleibt im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts unberührt.

§ 11 Haftung:

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von

vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflicht- verletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 12 Exportkontrolle:

1. Von uns gelieferte Waren sind zur Benutzung und zum Verbleib im vertragsgemäß vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Ausfuhr dieser Güter – einzeln oder in systemintegrierter Form – unterliegt dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung sowie der EG-Verordnung (EG-VO) Nr. 2021/821. Produkte von US-amerikanischen Herstellern unterliegen den Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika; zu solchen Produkten gehören auch nicht in den USA, jedoch unter US-Lizenz im Ausland hergestellte und nach den Export Administration Regulations lizenzpflichtige Waren. Der Kunde muss sich über die einschlägigen Vorschriften selbständig erkundigen: Nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 65760 Eschborn/ Taunus; nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Exportadministration, Washington D. C. 20320.

2. Im Zweifel sind sämtliche von uns gelieferte Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig, auch wenn wir hierauf nicht gesondert hinweisen. Es obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung, notwendige Genehmigungen und Exportdokumente selbstständig einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

3. Falls der Kunde in den Ländern Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und den Vereinigten Staaten von Ameri- ka Waren über die allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Gemeinschaft Nr. EU 001 erhält, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass diese Güter der Exportkontrolle unterliegen.

4. Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber zur Einhaltung sämtlicher Exportkontrollbestimmungen; er wird sämtliche weiteren Empfänger betreffender Güter in gleicher Weise verpflichten. Der Kunde haftet für alle Schäden und Folgen, die NEXOC aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort:

1. Für Verträge mit Unternehmern wird als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Dachau vereinbart.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dachau, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögens ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 14 Sonstiges:

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Der Unternehmer ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren, sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemes- sene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen im Übrigen unberührt.

  • Service Adress

    NEXOC GmbH
    Siemensstr. 9
    85221 Dachau

    0180 100 322 1 *
    *3.9 cents/min from German landlines.
    Maximum cost for calls from mobiles: €0.42/min

    For questions about repair submissions, please contact us at:

  • PRESS

    For product images, rentals and trials or further information about the company::

    Heike Haider
    Telephone: +49 8544 97 400 404
    E-Mail: